Die überparteiliche Arbeitsgruppe – in welcher alle Grossratsfraktionen vertreten sind – sieht sich in ihrem Anliegen bestätigt, denn der Kanton Bern anerkennt grundsätzlich den Handlungsbedarf bei wettbewerbsverzerrender Konkurrenz durch Staatsbetriebe. Sie bedauert aber gleichzeitig sehr, dass er sich weiterhin schwertut, die Problematik mit der nötigen Konsequenz anzugehen. Die «Fair ist anders»-Arbeitsgruppe wird die Antwort nun im Detail anschauen und sich dann vor der Herbstsession treffen, um die weiteren Schritte zu definieren.
Die breit abgestützte Motion «Eindämmung von wettbewerbsverzerrender Konkurrenz durch Staatsbetriebe» umfasst drei Punkte: Im ersten Punkt wird der Regierungsrat aufgefordert, bei Unternehmen, an denen er beteiligt ist, für den Monopolbereich Zweckartikel einzuführen, die eine genaue Definition der Grundversorgung umfassen. Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Prüfauftrag kann die Arbeitsgruppe vorerst leben. Nicht leben kann sie mit der Annahme und gleichzeitigen Abschreibung von Punkt 2, der die Staatsbetriebe verpflichten soll, ihre Kennzahlen, Geldflüsse und indirekten Finanzierungen offenzulegen. Nicht akzeptabel ist die Ablehnung von Punkt 3. Es ist zwingend nötig, dass angebrachte Compliance-Massnahmen auf den vertikalen Ebenen sowie eine Aufsicht gebildet werden, die den Zweck verfolgen, private Unternehmen vor unfairer Konkurrenz durch staatliche und staatsnahe Unternehmen zu schützen und für gleichlange Spiesse zu sorgen.
Die überparteiliche Arbeitsgruppe reichte die Motion in der Wintersession 2022 ein. Der Vorstoss basiert auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Studie «Der Staat als Teilnehmer am Wettbewerb», welche das Zentrum für Wettbewerbsrecht und Compliance an der ZHAW erstellt hat und welche die überparteiliche Arbeitsgruppe unter der Federführung von Berner KMU am 1. November 2022 an einer Medienkonferenz vorgestellt hat. Die Studie hat klar aufgezeigt, dass gesetzliche Rahmenbedingungen für den Markteintritt des Staates eine notwendige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Berner Volkswirtschaft darstellt. Im Moment sind aber zahlreiche Berner Gemeinden und der Kanton Bern an Unternehmen beteiligt oder besitzen diese sogar ganz. Diese stellen häufig eine ungleiche Konkurrenz für die Privatwirtschaft dar, denn die Abgrenzung zwischen dem Monopol- und Wettbewerbsbereich ist bei staatsnahen Unternehmen oftmals nicht klar geregelt.
Artikel BZ: Kanton Bern geht bei den Monopolbetrieben über die Bücher