Im Grossen Rat des Kantons Bern wurde zum Ende der Legislatur noch einmal über wichtige Themen für die KMU-Wirtschaft debattiert. Die richtigen Weichen wurden aber weder beim BKW-Beteiligungsgesetz noch beim kantonalen Energiegesetz gesetzt und auch das Steuergesetz bringt nur eine kurzfristige Verbesserung für den Wirtschaftsstandort Bern.
NEIN zum BKW-Beteiligungsgesetz
Der Grosse Rat hat letzten November mit seinem JA zum BKW-Beteiligungsgesetz in der 1. Lesung die Mehrheit des Kantons Bern an der BKW AG zementiert und die Einflussmöglichkeiten des Kantons sogar ausgebaut. Die BKW AG ist gemäss eigenen Aussagen „auf dem Weg von der klassischen Energieversorgerin zur vertikal integrierten Energie- und Infrastrukturdienstleisterin“. Ihre Bedeutung als Garantin für eine sichere Energieversorgung sinkt. In dieser Situation hat der Grosse Rat für die BKW AG ein Gesetz beschlossen, das explizit vorschreibt, dass der Kanton die Kapital- und Stimmenmehrheit nicht abgeben darf, und dass er mit dieser Beteiligung energie-, finanz- und wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Diese Beschlüsse sind vor allem in ihrer Kombination fragwürdig und machen die BKW AG zum Spielball der Politik. Wenn in Zukunft der Kanton Vorgaben aus wirtschaftspolitischen Überlegungen machen kann, rücken aus KMU-Sicht vor allem die Aspekte Wettbewerbsneutralität, Kontrolle der Marktmacht und Aufteilung der verschiedenen Bereiche in unterschiedlich stark kontrollierte Gesellschaften in den Vordergrund. Über diese Fragen ist eine breite Debatte dringender und nötiger denn je. Berner KMU wird mit seiner Kampagne „Fair ist anders“ weiterhin sensibilisieren und sich für gleichlange Spiesse einsetzen.
NEIN zum kantonalen Energiegesetz
Das aktuelle Energiegesetz gilt seit 2012. Die Verordnung dazu wurde bereits 2014 verschärft und führte – nach den Angaben der Regierung – zu Energieeinsparungen, die dem Ölverbrauch an einem mittleren Winterhalbtag entsprechen. Nun soll es schon wieder revidiert werden. Die Änderungen erscheinen auf ersten Blick marginal, haben aber für die betroffenen Eigentümer – und hier vor allem auch für die Gewerbetreibenden – gravierende Konsequenzen. Berner KMU fordert deshalb den Verzicht auf zusätzliche Gemeindekompetenzen, die ersatzlose Streichung des Öl- und Gasheizungsverbot – und die damit verbundene GEAK-Pflicht –, keine Sanierungsfristen für Boiler und Beleuchtungen sowie keine Verschärfung des Anschlusszwangs an ein Fernwärmenetz. Nach der 2. Lesung werden nun die Vorbereitungen für ein Referendum weiter vorangetrieben.
Steuergesetz: Zu zögerlich und mutlos
Berner KMU hat von Beginn an und immer wieder betont, dass die Steuerstrategie wesentlich konsequenter auf die Standortattraktivität und die wirtschaftliche Entwicklung im Kanton Bern ausgerichtet werden muss. Dass die Unternehmen nun ab 2019 entlastet werden sollen, indem die Gewinnsteuern gestaffelt in zwei Schritten von 21,64% auf 18,71% gesenkt werden, ist zwar grundsätzlich begrüssenswert. Aus Sicht der Wirtschaft bzw. der Standortpolitik ist das bernische Vorgehen aber klar zu zögerlich. Es bringt den Kanton Bern zwar kurzfristig bei den Unternehmen ins schweizerische Mittelfeld. Bereits 2022 wird der Kanton Bern allerdings wiederum auf Rang 23 landen. Der Kanton Bern wird daher im Rahmen der Umsetzung der Steuervorlage 2017 – das heisst mit der nächsten Steuergesetzrevision – kräftig nachbessern müssen.