Der Gewerbeverband Berner KMU sieht die Notwendigkeit, die Bewirtschaftung des Staatswaldes mit der Schaffung einer Rechtsgrundlage für einen modernen Forstbetrieb gesetzlich neu zu regeln. Er hat jedoch in der Vernehmlassung Bedenken geäussert, was die gewählte Rechtsform „Aktiengesellschaft AG“ für einen gesamtkantonalen Betrieb angeht. Berner KMU geht sogar noch einen Schritt weiter und wird einen Vorstoss einreichen, um die Frage zu klären, ob der Kanton Bern überhaupt Wald besitzen darf und sollte.
Berner KMU bezweifelt, dass die gewählte Rechtsform der AG für die Bewirtschaftung der einzelnen Staatswälder in einem so grossen Gebiet geeignet ist. Unserer Meinung nach müssten hier unbedingt nochmals dezentrale und lokale forstbetriebliche Lösungen für die Flächenbewirtschaftung eingehend geprüft werden. Diese hätten zudem den Vorteil, dass die Wertschöpfung der lokalen Forstbetriebe und Forstorganisationen gestärkt und die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Bedürfnisse entsprechend berücksichtigt und besser abgedeckt würden. Mit überschaubaren, sinnvolleren territorialen Einheiten würde die lokale Waldbewirtschaftung gestärkt werden.
Berner KMU ist zudem der Meinung, dass es für den Kanton eher schwierig sein wird, seine Eignerstrategie im Rahmen einer AG umzusetzen. Aufgrund der Abklärung mit verschiedenen Regionen sind wir überzeugt, dass Zusammenarbeitsformen von lokalen Forstbetrieben für die Bewirtschaftung von Staatswäldern geeignet und effizient sind und sehen folglich die Ausgliederung nicht als wirksamstes Mittel für die langfristige Sicherung eines zukunftsfähigen Forstbetriebs für die Waldwirtschaft an. Die Kooperationsfähigkeit einer AG wird im Vortrag gegenüber anderen Rechtsformen ohnehin tendenziell überbewertet, weil der Kanton bis auf weiteres als Alleinaktionär vorgesehen ist und Kreuzbeteiligungen damit nicht möglich wären.
Berner KMU sieht die Waldwirtschaft als wertvolles „öffentliches Gut“ an. Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Bestandteil der Grundversorgung für die Bevölkerung des Kantons Bern, welche über die Gewinnorientierung von Unternehmen stehen muss. Bei einer Ausgliederung in eine AG würden die demokratisch legitimierten Organe künftig, selbst in der Rolle eines Alleinaktionärs, nur bedingt Einfluss auf die Bewirtschaftung und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit nehmen können, was aus unserer Sicht nicht zielführend wäre und klar zu einem Kontrollverlust führen würde. Sollte dennoch eine AG gegründet werden, gilt es, mit nötigen Auflagen und Kontrollinstrumenten dafür zu sorgen, dass die Grundversorgung und die Sicherung der Waldleistungen nachhaltig gewährleistet sind.