Das Burgdorfer KMU „JLCO Professional AG“ hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die ungerechten Tarifstufen eingereicht und Recht erhalten. Für Inhaber Christoph J. Lüthi war sofort nach der Einführung der sechs Tarifstufen Anfang 2019 klar, dass er sich gegen die stark unterschiedliche Belastung der Unternehmen wehren würde.
Gegen den heftigen Widerstand der gewerblichen Verbände ist das geltende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,08 Prozent JA-Stimmen angenommen worden. Nur gerade mal rund 3’700 Stimmende gaben schweizweit den Ausschlag zu unseren Ungunsten.
Der damaligen Vorsteherin des UVEK, Doris Leuthard, gelang es, das neue Gebührensystem mittels Senkung der Gebühr für Privathaushalte, einer Befreiung von Betrieben mit weniger als 500’000 Franken Umsatz pro Jahr, der Einführung einer umsatzabhängigen Abgabe für Unternehmen mit mehr als 500’000 Franken Jahresumsatz und der Gewährung zusätzlicher Gebührenmittel an private Sender durchzupauken.
Für Unternehmen gelten seit dem 01.01.2019 die folgenden sechs Tarifstufen:
Umsatz unter ½ Mio.: keine Abgabe
Umsatz ½ Mio.-1 Mio.: CHF 365
Umsatz 1 Mio.- 5 Mio.: CHF 910
Umsatz 5 Mio.-20 Mio.: CHF 2’280
Umsatz 20 Mio.-100 Mio.: CHF 5’750
Umsatz 100 Mio.-1 Mia.: CHF 14’240
Umsatz über 1 Mia.: CHF 35’590
Und genau diese Tarifstufen sind für Christoph J. Lüthi der Stein des Anstosses. „Es kann nicht sein, dass wir mit einem Umsatz von 5,7 Millionen Franken in der Tarifstufe 3 gleichviel bezahlen müssen wie ein Unternehmen mit 17 Millionen Franken Umsatz, das in der Regel auch noch eine höhere Wertschöpfung hat, als wir als Handelsbetrieb“. Aus diesem Grund habe er zusammen mit seinem Sohn Daniel, der die Schrift verfasste, bei erster Gelegenheit Beschwerde eingereicht, auch wenn der Aufwand von fast zwei Wochen Arbeitszeit sehr gross war. „Es freut uns natürlich sehr, dass das Bundesverwaltungsgericht unseren Argumenten gefolgt ist. Wir erwarten nun aber, dass die Tarifanpassung spätestens im nächsten Jahr erfolgt, sonst werden wir Beschwerde wegen Rechtsverzögerung einlegen müssen. Natürlich muss auch noch abgewartet werden, ob die Eidgenössische Steuerverwaltung das Urteil an das Bundesgericht weiterzieht“. Dass die „JLCO Professional AG“ die Gebühren von 2228 Franken trotz der erfolgreichen Beschwerde bezahlen muss, damit kann Christoph J. Lüthi leben. Ihm gehe es ausschliesslich darum, den Missstand der Diskriminierung der KMU zu beheben und eine möglichst rasche Korrektur zu erreichen.
Aktuell gilt für alle Unternehmen nach wie vor: Wurde der entsprechende Umsatz im massgebenden Jahr erreicht, gibt es momentan keine Möglichkeit, ein Unternehmen von der Abgabepflicht zu befreien, auch nicht, wenn keine Radio- und Fernsehgeräte im Einsatz sind. Besonders stossend ist nach wie vor auch, dass auch Konsortien und andere Einfache Gesellschaften die Mediensteuer bezahlen müssen. Auf den Umsatz einer bei der ESTV gemeldeten juristischen Person (Firma, Verein, etc.) wird die Mediensteuer erhoben. So kommt es zur Doppelbesteuerung. Holdings, Arbeitsgemeinschaften etc. werden doppelt besteuert. Die einzelne Firma kriegt die Rechnung und die Arbeitsgemeinschaft bzw. Holding etc. zusätzlich. Es sind die gleichen Umsätze, die gleichen Leute (ArGe) und die gleichen Produktionsmittel, die besteuert werden. Diese stossende Ungerechtigkeit geht der sgv in der Frühjahrssession 2019 an.
Berner KMU ist nicht bereit, diese Situation auf Dauer hinzunehmen. Im eidgenössischen Parlament wurden bereits mehrere Vorstösse eingereicht, die verlangen, dass die Mediensteuer für Unternehmen wieder ganz abgeschafft wird. Zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv unterstützen wir diese Vorstösse.
Nützliche weiterführende Links:
Medienmitteilung Bundesverwaltungsgericht
Artikel von Berner KMU Präsident Toni Lenz: „Jetzt haben wir den Salat“
Artikel „Der Bund“: Viele Unternehmen bezahlen die Gebühren doppelt
Artikel sgz: Mediensteuer für Unternehmen abschaffen!
Medienmitteilung sgv: Verpasste Chance – Ständerat will Mediensteuer nicht abschaffen