Der Klimaschutz gehört nicht in die Bernische Verfassung

Der Klimaschutz ist ein Teilbereich der Umwelt- und Energiepolitik des Bundes, bei welcher den Kantonen Vollzugsaufgaben anfallen. So zu tun, als bestehe auf kantonaler Ebene Raum für eigene Ziele, ist reine politische Stimmungsmache. Der Gewerbeverband Berner KMU sprichts sich in seiner Vernehmlassung von Ende April 2020 klar gegen die Aufnahme eines Klimaartikels in die Kantonsverfassung aus.

Der Klimaschutz ist ein Teilbereich des Umweltschutzes, mit Querbezügen zu anderen Politikbereichen, insbesondere der Energiepolitik. Die Kompetenz des Bundes zum Erlass von Vorschriften über den Umweltschutz ist, umfassend, ebenso für die meisten Bereiche der Energiepolitik. Dessen ungeachtet will eine Mehrheit des Grossen Rats, den Klimaschutz als vordringliche Aufgabe des Kantons Bern in der Verfassung verankern. Er soll einen wesentlichen Beitrag leisten, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so die weitere Erwärmung des Klimas zu begrenzen. Für Berner KMU gehört der Klimaschutz nicht in die Kantonsverfassung und er hat sich in der Vernehmlassung, die bis Mitte Mai 2020 gedauert hat, klar gegen dieses Vorhaben ausgesprochen.

CO2 ist ein globales Problem, das global gelöst werden muss. Es ist nicht realistisch und kommt einer massiven Überschätzung der eigenen Möglichkeiten gleich, in einer Kantonsverfassung festschreiben zu wollen, wie stark der globale Temperaturanstieg maximal betragen darf. Das geltende Recht bietet ausreichende Grundlagen, um dem Motto «Global denken – Lokal handeln» auf kantonaler und kommunaler Ebene nachzuleben. Letztlich werden Regierung, Parlament und Volk entscheiden, was das in den einzelnen politischen Dossiers heissen soll.

Berner KMU ist klar der Meinung, dass den Kantonen angesichts der sehr weitreichenden Zuständigkeiten des Bundes – unter welche der Klimaschutz explizit fällt – fast keine Kompetenzen mit direktem und indirektem Klimabezug verbleiben, und dass der Kanton Bern zur Ausschöpfung seines Handlungsspielraum keiner zusätzlichen verfassungsmässigen Grundlage bedarf. Dort wo Kompetenzen der Kantone verbleiben, besteht entweder ein Auftrag des Bundesgesetzgebers (z.B. Energieverbrauch in den Gebäuden) oder es bestehen bereits ausreichende Befugnisse des Kantons auf Grundlage des heute bestehenden kantonalen Verfassungsrechts (Abfälle, Verkehr, Gebäude, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft, Abfälle, Bemessung von Fiskal- und Kostenanlastungssteuern, Gebühren).

Berner KMU lehnt die Verankerung des Klimaschutzes in der Kantonsverfassung, die der Grosse Rat mit der Unterstützung einer parlamentarischen Initiative in der Sommersession 2019 gefordert hat, deshalb ganz klar ab. Ebenso wenig hält er von den beiden vorgeschlagenen Varianten der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) oder einer Kombination der beiden Varianten. Die erste Variante entspricht mit kleineren Anpassungen der eingereichten parlamentarischen Initiative. Die zweite Variante orientiert sich in der Formulierung an der Gletscher-Initiative, die auf Bundesebene eingereicht wurde. Falls sich eine Mehrheit der Kommission und des Parlaments doch für eine neue Verfassungsnorm aussprechen sollte, betrachtet Berner KMU die Variante 1 als das kleinere Übel. Die in Variante 2 verlangte «sozialverträgliche» Ausgestaltung der Massnahmen hätte eine volkswirtschaftlich schädliche Umverteilung der Lasten auf den Mittelstand und die Unternehmen zur Folge, was aus KMU-Sicht klar abzulehnen ist.