Härtefallpraxis 2022 für Berner KMU

Die bernischen Sozialpartner unterstützen die Stellungnahme des Regierungsrats zur Härtefallverordnung 2022 des Bundesrats. Bewährte Instrumente sollen mit möglichst geringem administrativen Aufwand weitergeführt und punktuell ergänzt werden. Zudem rufen die bernischen Sozialpartner erneut zum Impfen auf.

Der Bundesrat will mit der «Härtefallverordnung 2022» von der Covid-19-Pandemie betroffenen Unternehmen auch 2022 unter die Arme greifen. In seiner Stellungnahme hat sich der Regierungsrat des Kantons Bern positiv geäussert und einige Verbesserungsvorschläge eingebracht.

Die Sozialpartner des Kantons Bern unterstützen diese Stellungnahme und weisen insbesondere auf die folgenden Verbesserungsvorschläge des Regierungsrats hin:

  1. Keine zusätzlichen Nachweise, die den Vollzug erschweren. Die Praxis der Härtefallverordnung 1 soll beibehalten werden. Schlanke Verfahren sind die Voraussetzung, damit die Unterstützung schnell und wirksam Die bisherigen Erfahrungen bestätigen zudem, dass schlanke Verfahren keine höhere Missbrauchsanfälligkeit aufweisen.
  2. Abrechnungen pro Quartal statt pro Monat. Auch damit lässt sich der administrative Aufwand ohne Nachteile
  3. Auch Unternehmen, die erst 2022 massive Umsatzeinbrüche erfahren, sollen in der Härtefallverordnung 2022 Unterstützung Das ist zurzeit nicht vorgesehen.
  4. Die Härtefallverordnung 2022 soll auch für Unternehmen gelten, die im Dezember 2021 besonders unter der Coronapandemie gelitten haben.

Finanzielle Unterstützung von Bund und Kanton und unbürokratische Verfahren in der Covid-19-Krise haben dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Schäden im Kanton Bern zu begrenzen. Dies gilt es weiterhin sicherzustellen und so Betriebe und Arbeitsplätze im Kanton bestmöglichst gegen die coronabedingten Verwerfungen schützen.

Die Sozialpartner rufen zudem einmal mehr dazu auf, sich impfen zu lassen. Die Impfquote von knapp 70 Prozent im Kanton Bern ist ungenügend und sollte dringend erhöht werden, um die Belastungen von Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig zu reduzieren. Der bisherige Verlauf der Pandemie hat gezeigt, dass die Impfung zwar nicht jede Ansteckung verhindern kann, aber ein wirksamer Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe ist. Geimpfte leisten damit auch einen Beitrag, die Belastungen für das Gesundheitswesen in Grenzen zu halten. Dies ist umso wichtiger, weil das Personal in den Spitälern nach zweijähriger Dauerbelastung durch die Pandemie ausgelaugt und erschöpft ist.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bernerkmu.ch

www.weu.be.ch

Unter den bernischen Sozialpartnern treten hier die folgenden Organisationen auf:

  • Gewerbeverband Berner KMU
  • Handels- und Industrieverein des Kantons
  • Berner Arbeitgeber
  • Gewerkschaftsbund des Kantons Bern
  • angestellte bern (Dachorganisation der Angestelltenverbände im Kanton Bern)