Neues Radio- und Fernsehgesetz (RTVG): Das müssen KMU wissen

Gegen den heftigen Widerstand der gewerblichen Verbände ist das geltende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,08 Prozent JA-Stimmen angenommen worden. Nur gerade mal rund 3’700 Stimmende gaben schweizweit den Ausschlag zu unseren Ungunsten.

Der damaligen Vorsteherin des UVEK, Doris Leuthart, gelang es, das neue Gebührensystem mittels Senkung der Gebühr für Privathaushalte, einer Befreiung von Betrieben mit weniger als CHF 500’000 Umsatz pro Jahr, der Einführung einer umsatzabhängigen Abgabe für Unternehmen mit mehr als CHF 500’000 Jahresumsatz und der Gewährung zusätzlicher Gebührenmittel an private Sender durchzupauken.

Für Unternehmen gilt seit 01.01.2019 der folgende Tarif:

Umsatz unter ½ Mio.: keine Abgabe

Umsatz ½ Mio.-1 Mio.: CHF 365

Umsatz 1 Mio.- 5 Mio.: CHF 910

Umsatz 5 Mio.-20 Mio.: CHF 2’280

Umsatz 20 Mio.-100 Mio.: CHF 5’750

Umsatz 100 Mio.-1 Mia.: CHF 14’240

Umsatz über 1 Mia.: CHF 35’590

Aktuell gilt: Wurde der entsprechende Umsatz im massgebenden Jahr erreicht, gibt es momentan keine Möglichkeit, ein Unternehmen von der Abgabepflicht zu befreien, auch nicht, wenn keine Radio- und Fernsehgeräte im Einsatz sind.

In wirtschaftlichen Härtefällen gibt es die Möglichkeit, ein Rückerstattungsgesuch zu stellen: Unternehmen mit einem Umsatz, welcher in die tiefste Tarifkategorie nach Artikel 67b fällt, wird die Abgabe auf Gesuch hin zurückerstattet, sofern sie im Geschäftsjahr, für welches die Abgabe erhoben wurde, einen Gewinn erzielten, der weniger als das Zehnfache der Abgabe beträgt, oder einen Verlust auswiesen.

Besonders stossend ist, dass auch Konsortien und andere Einfache Gesellschaften die Mediensteuer bezahlen müssen. Auf den Umsatz einer bei der ESTV gemeldeten juristischen Person (Firma, Verein, etc.) wird die Mediensteuer erhoben. So kommt es zur Doppelbesteuerung.

Berner KMU ist nicht bereit, diese Situation auf Dauer hinzunehmen. Im eidgenössischen Parlament ist bereits ein Vorstoss eingereicht, der verlangt, dass die Mediensteuer für Unternehmen wieder ganz abgeschafft wird. Zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv unterstützen wir diesen Vorstoss.

Holdings, Arbeitsgemeinschaften etc. werden doppelt besteuert. Die einzelne Firma kriegt die Rechnung und die Arbeitsgemeinschaft bzw. Holding etc. zusätzlich. Es sind die gleichen Umsätze, die gleichen Leute (ArGe) und die gleichen Produktionsmittel, die besteuert werden. Diese stossende Ungerechtigkeit geht der sgv in der Frühjahrssession 2019 an.

Der sgv bestätigt uns, dass jene Firmen, die jetzt von der ESTV eine Umsatzbesteuerung kriegen, nichts machen können, ausser der Umsatz ist falsch. Wir haben am 14. Juni 2015 und am 4.März 2018 die entsprechenden Abstimmungen verloren. Wenn eine Firma trotzdem Einsprache machen will, ist das ihr überlassen. Der sgv favorisiert es, den politischen Weg zu gehen, weil dieser die besseren Erfolgsaussichten verspricht als der juristische Weg.

Artikel von Toni Lenz „Jetzt haben wir den Salat“

Faktenblatt zur RTVG-Revision

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