Die bernischen Sozialpartner unterstützen den Weg über eine Notverordnung zur raschen und unkomplizierten Gewährung von Soforthilfen an betroffene Betriebe, Selbständigerwerbende und Gesundheitsversorgungseinrichtungen. Vom Bund wird erwartet, dass er die negativen wirtschaftlichen Folgen der CoVid-19-Krise für Beschäftigte und Unternehmen rasch, unkompliziert und wirksam abfedert. Die Sozialpartner bieten dem Kanton Bern die nötige Unterstützung bei der Umsetzung an.Der Gewerbeverband Berner KMU, der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern, die Berner Arbeitgeber und der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf auf Bundes- und Kantonsebene in aller Deutlichkeit.
Die Sozialpartner begrüssen die Vorschläge des Regierungsrats, mit denen die negativen ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf die Berner Wirtschaft und die Gesundheitsversorgungseinrichtungen so gut als nur möglich abgefedert werden sollen. Die Voraussetzungen zur Anwendung von Artikel 91 der Kantonsverfassung sind gegeben und der Weg über eine Notverordnung der einzig richtige, um Betrieben und Selbständigen Soforthilfen, Garantien, Vorschüsse und Überbrückungsleistungen zu gewähren. Der Kanton soll seine Unterstützungsleistungen auf den Bund abstimmen. Um kurz- und mittelfristig das Überleben der Betriebe zu sichern, soll er, falls nötig, vom Bund beschlossene oder in Aussicht gestellte Leistungen bevorschussen.
Die Sozialpartner unterstützen die vom Regierungsrat mit Nachdruck an den Bund adressierte Forderung, die Kurzarbeitsentschädigungen sofort, innert Tagen, substantiell auf weitere Anspruchsgruppen auszudehnen, um vorübergehend auch die Erwerbsausfälle von Selbständigerwerbenden, Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen, familiengeführte Kleinunternehmen sowie Einzelfirmen und Gewerbetreibende auszugleichen. Kurzarbeitsentschädigungen sind das wichtigste Instrument, um Erwerbsausfälle aller betroffenen Personengruppen sicherzustellen. Begrüsst werden auch die Massnahmen, die der Regierungsrat parallel zur finanziellen Unterstützung der Unternehmen vorzieht (Entlastungen, Stundung von Steuern, Gebühren oder Abgaben, beschleunigte Bezahlung offener Guthaben von Betrieben).
Gesundheitsversorgungseinrichtungen, die im Interesse einer guten Leistungserbringung in der Krise zu ausserordentlichen Massnahmen gezwungen sind, sollen finanzielle Sicherheiten erhalten.
Die bernischen Sozialpartner erwarten vom Regierungsrat, dass er auf dieser Basis seine Verantwortung wahrnimmt und sehr rasch alle sich bietenden Möglichkeiten zur Vermeidung von Lohnausständen, Entlassungen und Konkursen ausschöpft.
Die Sozialpartner unterstützen die Bemühungen des Regierungsrates und aller im Gesundheitswesen tätigen Personen, die medizinische Versorgung für CoVid-19-Patienten aber auch alle anderen Patienten sicherzustellen und danken Ihnen an dieser Stelle für ihren grossartigen Einsatz.