Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeit für alle KMU

Der Bundesrat hat am Freitag 20. März die Vereinfachung und Ausweitung der Kurzarbeit bekanntgegeben. Durch die aktuelle wirtschaftliche Ausnahmesituation sind auch Personen, welche befristet, temporär oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten sowie Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, stark betroffen. Der Regierungsrat hat die Notverordnung zur Unterstützung der Berner Wirtschaft und Gesellschaft verabschiedet. Ab Samstag 21. März besteht somit eine Rechtsgrundlage, um bernische Gesundheitsvorsorgeeinrichtungen, industrielle KMU sowie Betriebe und Selbständigerwerbende mit einer Reihe von Instrumenten finanziell zu entlasten. Zusätzlich zu den ordentlichen Mitteln will der Regierungsrat 25 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds für die leidende Kultur- und Sportbranche einsetzen.

Deshalb sollen die Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und die Beantragung vereinfacht werden:

  • Neu kann die Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und für Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit ausgerichtet werden.
  • Neu soll der Arbeitsausfall auch für Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, anrechenbar werden.  
  • Ausserdem kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Sie sollen eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen können.
  • Die bereits gesenkte Karenzfrist (Wartefrist) für Kurzarbeitsentschädigungen wird aufgehoben. Damit entfällt die Beteiligung der Arbeitgeber an den Arbeitsausfällen.
  • Neu müssen Arbeitnehmer nicht mehr zuerst ihre Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren können.
  • Im Bereich der Abwicklung der Gesuche sowie der Zahlungen von Kurzarbeit wurden ferner noch dringliche Vereinfachungen mit der Verabschiedung neuer Bestimmungen vorgenommen. Damit wird bspw. eine Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen via KAE möglich. 

Alle Informationen und Formulare zur Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie unter folgendem Link:

www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitsmarkt/kurzarbeitsentschaedigung

Formular für Selbstständigewerbende

und auf unserer Webseite: www.bernerkmu.ch/covid-19

auf der Webseite des seco

Medienmitteilung Regierungsrat

Medienmitteilung Bundesrat