Weiterer Erfolg für unsere Kampagne «Der Staat als Konkurrent – Fair ist anders!»: Der Regierungsrat hat aufgrund der dringlichen Motion unseres Komiteemitglieds Peter Dütschler bei der GVB interveniert und diese hat zugesichert, die Mica Insurance sofort wieder einzustellen.Nachdem die Bernische Gebäudeversicherung Anfang Jahr still und leise damit begonnen hat, über die Mica Insurance online Hausratsversicherungen anzubieten, hat FDP-Grossrat Peter Dütschler Anfang März eine dringliche Motion «Kein Freibrief für die GVB Privatversicherungen AG» eingereicht, in welcher er eine Präzisierung des Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG) verlangt.
Mit dem neuen Gebäudeversicherungsgesetz (GVG) vom 9. Juni 2010 wurden die im Monopol durch die GVB zu deckenden obligatorischen Versicherungen und die Zusatzversicherungen, welche die GVB im Wettbewerb mit anderen anbieten darf, abschliessend geregelt. Seither darf die GVB über die eigens dafür geschaffene Tochtergesellschaft (GVB Privatversicherungen AG, GVB PVAG) zwar neben zuvor bereits bestehenden Zusatzdeckungen in eng begrenztem Rahmen weitere Zusatzversicherungen anbieten (Umgebung, Deckung von Wasserschäden an Gebäuden). Mit der Lancierung des digitalen Startups Mica Insurance Anfang 2020 hat die die GVB PVAG neu auch Hausratversicherungen angeboten. Für diese Ausweitung der Geschäftstätigkeiten fehlt es aber ganz klar an einer gesetzlichen Grundlage. Das Angebot von Hausratversicherungen ist durch die kantonale Gesetzgebung nicht erlaubt.
Berner KMU begrüsst es sehr, dass die GVB nach der Intervention von Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann die Hausratsversicherung wieder aufgibt und dass die «Fair ist anders»-Kampagne einen weiteren wichtigen Etappensieg feiern kann. Die grundsätzliche Problematik der ungleichlangen Spiesse bleibt aber bestehen:
Das ist Sache: Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern ist ein Monopolbetrieb, der zu 100 Prozent dem Kanton Bern gehört. Jedes Haus im Kanton Bern ist obligatorisch bei der GVB versichert.
Auf Antrag der GVB hat der Grosse Rat den Eintritt ins privatrechtliche Versicherungsgeschäft per 2011 gutgeheissen. Dazu wurde eine separate Aktiengesellschaft gegründet. Sie bietet neu Gebäudehaftpflicht- und Gebäudewasserversicherungen an, welche zuvor nur von privaten Versicherungen angeboten wurden.
Das finden wir problematisch: Nach Auflage der Wettbewerbskommission ist sowohl das Ausnützen des Monopols wie auch die Quersubventionierung der verschiedenen Branchen nicht gestattet. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Regeln nicht eingehalten werden. Hausbesitzern, welche zwangsweise Kunden der Gebäudeversicherung sind, werden durch die staatlichen Berater systematisch und aktiv Angebote der privatrechtlichen GVB-Tochter unterbreitet. Die Werbung und das Inkasso für den obligatorischen und den privaten Teil erfolgen im selben Versand. Last but not least präsentieren sich auch der Internetauftritt, das Produkteangebot, der Online-Shop und die Schadensmeldung unter ein- und derselben Marke «GVB – Wir versichern ihr Gebäude».
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