Die Bernische Gewerbekammer hat an ihrer Sitzung vom 12. August 2024 in Münchenbuchsee zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen «STEP» einstimmig JA gesagt. Ebenfalls ein einstimmiges JA resultierte zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung und zu den beiden Mietvorlagen.
Wenn am 24. November 2024 in der Schweiz über den nächsten Ausbauschritt für die Nationalstrassen abgestimmt wird, dann ist dies für den Kanton Bern von zentraler Bedeutung. Mit den Erweiterungen «Wankdorf – Schönbühl» auf acht Spuren und «Schönbühl – Kirchberg» auf sechs Spuren, liegen gleich zwei der insgesamt sechs Teilprojekte in den verschiedenen Landesregionen quasi direkt vor der Haustüre.
Für eine Schweiz, die vorwärtskommt – JA zur Sicherung der Nationalstrassen
Wie dringend nötig dieser Ausbau ist, zeigen die Mitte Juni 2024 vom ASTRA veröffentlichten Zahlen, die eindrücklich beweisen, dass das Nationalstrassennetz täglich an seine Grenzen stösst: Sage und schreibe 48’800 Stunden lang staute sich nämlich letztes Jahr der Verkehr auf unseren Nationalstrassen, dies entspricht einer Steigerung zum Vorjahr von 22,4 Prozent. Allein hier verursachen Engpässe heute jährlich Kosten von ca. 1,2 Milliarden Franken, auf dem gesamten Strassennetz sogar 3 Milliarden Franken.
Peter Steck, Präsident KMU Stadt Bern, betonte, dass die enormen Zeiteinbussen nicht nur viel Geld kosten, sondern auch Produktivitätseinbussen für die KMU bedeuteten. «Wenn meine Angestellten im Stau stehen, dann leidet die Effizienz – und den Preis dafür zahlen die Kundinnen und Kunden.» Zudem komme auch noch der Sicherheitsaspekt dazu: «Städte, Gemeinden, Quartiere und Schulwege können nur entlastet werden, wenn der Verkehr auf den Nationalstrassen fliesst. Der Ausweichverkehr wird verhindert und es entsteht Raum und Sicherheit, um den öffentlichen Verkehr und den Veloverkehr in den Städten und Agglomerationen fördern zu können.»
Sibylle Plüss-Zürcher, Grossrätin FDP und Präsidentin TCS Region Bern-Mittelland, knüpfte nahtlos an das Sicherheitsargument an: «Nur durch den Ausbau und die Modernisierung der Strasseninfrastruktur werden Sicherheitsmassnahmen implementiert, die das Unfallrisiko verringern. Kommt noch hinzu, dass eine verbesserte Strasseninfrastruktur die Mobilität für alle Bevölkerungsschichten erhöht, einschliesslich der ländlichen Gebiete, die – gerade im Kanton Bern – oftmals schlechter angebunden und deshalb benachteiligt sind.»
Ernst Wandfluh, Nationalrat SVP und Landwirt, steht ebenfalls ohne Wenn und Aber hinter der Vorlage: «Der Ausbau ist auch für die Landwirtschaft wichtig, damit die Knotenpunkte nicht immer mehr belastet werden und die Bewirtschaftung von Kulturland durch sehr grosses Verkehrsaufkommen nicht immer mehr zusätzliche Kosten verursacht. Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen können gezielt für die Waldrandaufwertung und den Erhalt der einheimischen Holzproduktion, welche wiederum auf günstige Transportwege angewiesen ist, eingesetzt werden.» Last but not least sei der Ausbau der Nationalstrassen auch für die Tierproduktion in der Schweiz sehr wichtig, damit die geforderten Transportzeiten auch in Zukunft eingehalten werden könnten.
Die sechs Projekte sollen Engpässe beseitigen und den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen verbessern. So wird die Sicherheit im Strassenverkehr weiter erhöht und die Lebensqualität der Bevölkerung steigt. Die Finanzierung der Autobahnprojekte ist gesichert und erfolgt unabhängig vom ordentlichen Bundeshaushalt und auch unabhängig vom Schienenverkehr. Die Mittel für Unterhalt und Ausbau der Nationalstrassen stammen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF).
Für eine Schweiz und einen Kanton Bern, die vorwärtskommen – wir alle profitieren von einer intakten und effizienten Verkehrsinfrastruktur!
www.zusammen-vorwaertskommen.ch
Ebenfalls eine einstimmige JA-Parole beschloss die Bernische Gewerbekammer zu den beiden Mietrechtsvorlagen, die Änderungen im Zusammenhang mit der Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf mit sich bringen. Last but not least resultierte auch zur dritten Abstimmungsvorlage für den 24. November 2024 – der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung – ein einstimmiges JA.