Mehr Rechte für KMU gegenüber marktmächtigen Konzernen

Auf den 1. Januar 2022 wird das Konzept der so genannten «relativen Marktmacht» eingeführt. Damit bekommen KMU kartellrechtlichen Schutz vor dem Missbrauch einer Abhängigkeit von grösseren Unternehmen. Um bereits jetzt abklären zu können, wie stark ihre Branche betroffen ist und welche Möglichkeiten Sie in Zukunft haben, bietet Berner KMU in Zusammenarbeit mit Agon-Partners eine neue Dienstleistung an: Am Mittwochnachmittag 17. und 24. November können Sie Ihre Fragen direkt einem Experten stellen. Mit einem Anruf auf die Hotline 043 344 95 82 erhalten Sie kostenlos wertvolle Tipps.

Jenseits grösserer Medien Beachtung hat das Parlament im Frühjahr eine Gesetzesänderung beschlossen, die in Zukunft für die KMU der Schweiz von weitreichender Bedeutung sein könnte. Juristisch bedeutet das Folgendes: Der Gesetzgeber umschreibt relativ marktmächtige Unternehmen als Gesellschaften, von denen andere Unternehmen beim Angebot oder bei der Nachfrage einer Ware oder Leistung abhängig sind. Die Abhängigkeit äussert sich darin, dass für das betroffene Unternehmen keine ausreichenden und zumutbaren Ausweichmöglichkeiten bestehen. Das lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären.

Nehmen wir an, Sie sind Einzelhändler und vertreiben Koffer und Taschen. Der Hersteller einer Must-In-Stock-Koffer-Marke hat Ihnen den Händlervertrag gekündigt und nennt keinen sachlichen Rechtfertigungsgrund. Sie sind der Auffassung, die Markenkoffer hätten auf dem Markt eine herausragende Stellung und könnten nicht durch gleichartige Waren eines anderen Herstellers ersetzt werden. Zurzeit könnten Sie sich dagegen nur wehren, wenn der Koffer- und Taschenhersteller marktbeherrschend ist. Neu könnte es sich anders verhalten. Der Koffer- und Taschenhersteller ist allenfalls relativ marktmächtig. Die damit befassten Behörden würden beurteilen, inwiefern Sie als Einzelhändler vom Markenhersteller abhängig sind. Würde z. B. ein grosser Anteil Ihres Absatzes durch die Nichtbelieferung wegbrechen und bestünden keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten, läge allenfalls ein Fall von relativer Marktmacht vor.

Dieses Beispiel lässt erwartungsgemäss auf andere Branchen übertragen. Die geschilderte Ausgangslage könnte sich nicht nur bei Markenartikelherstellern sondern auch etwa bei Softwareanbietern oder Fahrzeugproduzenten sowie Dienstleistern in der IT-Branche ergeben. Die Wirkung der Gesetzesänderung könnte für KMU gross sein. Insbesondere stärkt sie tendenzielle die Verhandlungsposition der KMU. Zukünftig können KMU in Verhandlungen mit einem relativ marktmächtigen Unternehmen darauf hinweisen, dass die Verweigerungen von Geschäftsbeziehungen, die Diskriminierung oder die Erzwingung von unangemessenen Preisen eine unzulässige Ausnutzung ihrer relativen Marktmacht sein könnte. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, kann der Rechtsweg beschritten werden. Einerseits könnte ein allfälliger Missbrauch bei der WEKO angezeigt oder auf zivilrechtlichem Weg durchgesetzt werden.

Informieren Sie sich am besten jetzt schon, inwiefern ihr KMU auch betroffen ist und welche zusätzliche Möglichkeiten Sie ab dem 1. Januar 2022 haben: Der Gewerbeverband Berner KMU stellt Ihnen in Zusammenarbeit mit Agon-Partners an zwei Nachmittagen unter der Nummer 043 344 95 82 versuchsweise eine Hotline zur Verfügung:

  • Mittwoch, 17. November von 13.30 bis 17.00 Uhr.
  • Mittwoch, 24. November von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Markus Wyssling (Dr. iur., Rechtsanwalt bei AGON PARTNERS LEGAL AG in Bern) freut sich darauf, Ihre Fragen zu beantworten!