Massnahmen und Hilspakete für KMU auf einen Blick

Der Bundesrat hat am 16. April beschlossen, die Ausweitung des Erwerbsersatz-Anspruchs für die Selbständigerwerbenden – wie vom Gewerbeverband Berner KMU vehement gefordert – endlich auszuweiten. Die Geschäftsstelle von Berner KMU stellt die wichtigsten Informationen laufend und tagesaktuell zusammen. Sie finden sie auf unserer Webseite www.bernerkmu.ch und auf unserem ePaper epaper.bernerkmu.ch.

  • Entschädigung bei Erwerbsausfall für Selbständigerwerbende (hier können Sie das Formular direkt downloaden). Der Bundesrat hat am 25. März beschlossen die Verordnung für die Kurzarbeitsentschädigung für arbeitgeberähnliche Angestellte anzupassen. Sie erhalten neu 3320.- Franken für eine Vollzeitstelle. Es handelt sich dabei um eine Pauschale, die keine Kürzung erfährt. Am 16. April hat der Bundesrat beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer. Die Entschädigung ist, wie die bereits bestehende Corona-Erwerbsausfallentschädigung, auf 196 Franken pro Tag, also auf 5’880 Franken pro Monat begrenzt. Der Anspruch entsteht rückwirkend ab dem 1. Tag des Erwerbseinbruchs, frühestens ab dem 17.3.2020. Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls. Der Bundesrat hat am 22. April 2020 den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert.  Die Entschädigung bei Erwerbsausfall für Selbständigerwerbende hat am 16. Mai 2020 geendet. 
  • Liquiditätshilfen für KMU: Ihre Hausbank kann Ihnen ab dem 26. März einen vom Bund verbürgten zinsfreien Überbrückungskredit gewähren. Am 1. April 2020 hat der Bundesrat seine bisherige Strategie bestätigt und beschlossen, rasch eine gezielte Verlängerung oder Ausweitung von Unterstützungsleistungen zu prüfen. Mit der Fortführung und der gezielten Optimierung der bisherigen Strategie sollen die Beschäftigung erhalten, Löhne gesichert, Selbstständige aufgefangen und Insolvenzen aufgrund von Liquiditätsengpässen verhindert werden. Am 3. April 2020 hat der Bundesrat einen Zusatzkredit zur Erhöhung des Bürgschaftsvolumens in der Höhe von noch einmal 20 Milliarden Franken verabschiedet. Damit soll der grossen Nachfrage der Unternehmen nach COVID-19-Überbrückungskrediten Rechnung getragen werden.
  • Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeitsentschädigung (hier können Sie die Formulare direkt downloaden). Zudem hat der Bundesrat am 8. April den Kreis der Anspruchsberechtigten auf Angestellte auf Abruf ausgeweitet. Dadurch soll verhindert werden, dass den rund 200’000 Arbeitnehmenden, die in der Schweiz Arbeit auf Abruf leisten, gekündigt wird. Die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung hat am 31. Mai 2020 geendet.
  • Kurzarbeitsentschädigung für Lernende (Befristet bis am 31. Mai 2020)
  • Förderung von Startups durch Teilnahme am Bundesprogramm Im Rahmen des Programms können Start-ups bis am 31. August 2020 einen Antrag stellen, um von Bürgschaften des Bundes und des Kantons Gebrauch zu machen.
  • Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen
  • Zahlungsaufschub bei Steuern, Gebühren und diversen Abgaben von Bund und Kanton
  • Bund und Kanton beschleunigen die Zahlungsläufe bei offenen Rechnungen zu Gunsten von KMU
  • Besondere Massnahmen für den Tourismus und das Gastgewerbe. Der Bernische Regierungsrat hat am Donnerstag, 26. März subsidiäre, unterstützende Massnahmen im Rahmen von 35 Millionen um. Eine erste Tranche von 15 Millionen für Sofortmassnahmen der kantonalen Standortförderung und für die Kompensation von Ausfällen bei der Beherbergungsabgabe hat er bereits freigegeben.
  • Keine Aufhebung des Versammlungsverbot von Gruppen mit mehr als 5 Personen. Dieses bleibt in der ersten drei Etappen – also voraussichtlich bis am 8. Juni 2020 – bestehen.

Berner KMU hat sich sehr stark für diese Abfederungsmassnahmen eingesetzt und verfolgt deren Umsetzung laufend. Unsere Mitglieder werden dazu auf dem Laufenden gehalten.

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