Die völlig ungenügende Antwort des Bundesrates auf die überwiesene Motion von Andrea Caroni und die Motion von Beat Rieder grenzt für die Parlamentarische Gruppe «Fair ist anders» schon fast an Arbeitsverweigerung. Aus diesem Grund haben gestern die Ständeräte Andrea Caroni (FDP) und Beat Rieder (Mitte) sowie glp-Nationalrat Jürg Grossen (mit weiteren Mitgliedern des Nationalrats) eine Parlamentarischen Initiative gleichzeitig in beiden Räten eingereicht. Diese fordert klar definierte Leistungsaufträge für die Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten. Zudem müssen Rahmenbedingungen (insbesondere Verhaltensvorschriften, Transparenz und Kontrolle) geschaffen werden, die einen fairen Wettbewerb zwischen Bundesunternehmen und privaten Unternehmen gewährleisten.
Mit der Überweisung der gleichlautenden Motionen «Fairerer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen» hat das Parlament im März 2022 den Bundesrat beauftragt, ihm die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Der Bundesrat schickt sich allerdings eineinhalb Jahre nach der Überweisung der beiden Vorstösse lediglich an, über rechtlich kaum verbindliche Corporate Governance-Leitsätze zu diskutieren. Vor diesem Hintergrund ist es nun Aufgabe des Parlaments, die nötigen Gesetzgebungsarbeiten selber an die Hand zu nehmen.
Der Bund ist Eigner von Unternehmen, die einen gesetzlichen Leistungsauftrag haben und gleichzeitig stark im freien Wettbewerb engagiert sind. Für die letzteren Aktivitäten haben diese Unternehmen freie Hand und aufgrund ihrer Stellung zahlreiche Vorteile gegenüber den privaten Konkurrenten. Die Studie der ZHAW „Der Staat als Teilnehmer am Wettbewerb“ aus dem Jahr 2022 hat gezeigt, dass es klare gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, wenn der Staat oder seine Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen. Es ist zentral, dass die Tätigkeit der bundeseigenen und bundesnahen Unternehmen nicht die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Schweizer Volkswirtschaft schwächt. Einerseits ist gesetzlich klarzustellen, welche Leistungen Bundesunternehmen überhaupt im Wettbewerb erbringen dürfen. Andererseits sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass solche Leistungen mit gleich langen Spiessen erbracht werden. Dazu gehören namentlich Verhaltensvorschriften zum Ausgleich staatlicher Vorteile, Transparenz (namentlich über Beteiligungen, getrennte Buchhaltungen etc.) sowie Kontrolle (namentlich durch den Bundesrat als Eigner, aber auch durch geeignete behördliche Aufsicht bzw. Rechtsschutz).