Am Dienstag, 4. März 2025, debattierte der Grosse Rat über die Miet-Initiative. Für die Berner Wirtschaftsverbände und den Berner Bauern Verband ist klar, dass die vorgesehene Formularpflicht den unnötigen Bürokratiedschungel nur noch zusätzlich verdichtet. Die schwerwiegenden Folgen bei Nichtverwendung des amtlichen Formulars sind unverhältnismässig. Es gibt keinen Beleg, dass eine Formularpflicht zu einer mietzinsdämpfenden Wirkung führt. Für mehr Wohnungen braucht es eine Förderung der Bautätigkeit und einfachere und schnellere Verfahren: Formulare schaffen keinen neuen Wohnraum und können auch die steigenden Mieten nicht stoppen.
Die Berner Wirtschaftsverbände (Die Berner Arbeitgeber, Handels- und Industrieverein des Kantons Bern, Hauseigentümerverband Kanton Bern, Gewerbeverband Berner KMU und der Berner Bauern Verband) lehnen die unwirksame Miet-Initiative, ebenso wie der Regierungsrat, ab.
NEIN zur bürokratischen Scheinlösung ohne Wirkung
Steigende Mietzinse und Wohnungsmangel sind ein Problem. Hauptgrund ist aber die zu knappe Wohnbautätigkeit bei ständig zunehmender Bevölkerung und stetig wachsender Behördenbürokratie. Dringend nötig gegen Wohnungsmangel sind Anreize zur Bautätigkeit, etwa durch eine Lockerung der heute rigiden Vorschriften zum Denkmal- oder Lärmschutz. Die mietzinsdämpfende Wirkung der Formularpflicht ist nicht belegt. Im Gegensatz dazu ist auffallend, dass insbesondere in den Kantonen mit Formularpflicht, wie beispielsweise in Zürich, die Mieten besonders hoch ausfallen.
Mieterinnen und Mieter sind bereits ausreichend geschützt
Neumieter von Wohnungen und Geschäftsräumen können den Anfangsmietzins heute schon als missbräuchlich anfechten, und zwar trotz unmittelbar zuvor selbst unterzeichnetem Mietvertrag. Dieser sehr weitgehende Mieterschutz besteht unabhängig von der Formularpflicht. Wer Opfer missbräuchlicher Mietzinse wird, kann sich also bereits heute wehren. Das Klagerecht muss aber nicht noch mit Formularen gefördert werden. Das Ausmass einer Erhöhung gegenüber dem Vormietzins ist zudem nur eines der Kriterien für eine erfolgreiche Anfechtung.
NEIN zu noch mehr administrativem Aufwand für Vermieter
Die Einführung einer Formularpflicht bedeutet nicht nur für die Verwaltung und Justizbehörden einen Mehraufwand, sondern auch für die Vermieter. Die Vermietung wird komplizierter. Dies darf, insbesondere für private Vermieter ohne juristische Vorkenntnisse, nicht unterschätzt werden. Wird das amtliche Formular bei Annahme der Initiative nicht oder nicht korrekt verwendet, führt dies zur Nichtigkeit der Vereinbarung betreffend der Mietzinshöhe. Das Formular muss bei Amtsstellen bezogen und handschriftlich unterzeichnet werden. Andernfalls führt der Formmangel bereits zur Nichtigkeit, was bedeutet, dass der erhöhte Anfangsmietzins rechtlich gar nicht existiert. Der Mieter kann also Mietzinse zurückfordern, auch wenn er sie zunächst vorbehaltlos bezahlt hat. Die Nichtigkeit kann durch Behörden jederzeit festgestellt werden. Eine Verjährung für die Rückforderung erfolgt in diesem Fall unter Umständen erst nach zehn Jahren.