Der Leitende Ausschuss des Gewerbeverbands Berner KMU lehnt die beiden extremen Agrarinitiativen «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» und «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» einstimmig ab. Einstimmig JA sagt er zum Covid-19 Gesetz. Beim CO2-Gesetz hat der Leitende Ausschuss mit knapper Mehrheit Stimmfreigabe beschlossen.Am Sonntag, 13. Juni 2021 stehen mit den beiden Agrarvorlagen, dem CO-2- und dem Covid-19- Gesetz gleich vier nationale Vorlagen auf der KMU-Abstimmungsagenda.
Unerlässlich für das Krisenmanagement – JA zum Covid-19-Gesetz:
Der Leitende Ausschuss sagt einstimmig JA zu diesem Gesetz, das für das Krisenmanagement und für die nahtlose Weiterführung der Hilfsmassnahmen – auch im Kanton Bern – unerlässlich ist. Die gesetzliche Grundlage regelt auch die Beihilfen an die Branchen und Arbeitnehmer, die von den vom Bundesrat auferlegten Beschränkungen am meisten betroffen sind.
Auch SVP-Nationalrat Lars Guggisberg, der ab dem 1. Juni 2021 neuer Berner KMU-Direktor wird, setzt sich für ein JA ein. „Wer vor hat, Nein zu stimmen, muss sich Folgendes bewusst sein: Das Hauptziel des Covid-19-Gesetzes ist und war es, die einschneidenden Massnahmen des Bundesrates mit ihren zahlreichen negativen Nebeneffekten – insbesondere für die Wirtschaft und die Gesellschaft – zu dämpfen. Es geht um Unterstützungsmassnahmen zu Gunsten der betroffenen KMU und der Härtefallbranchen, also der Gastronomie, der Hotellerie, der Eventbranche, der Reisebranche, der Fitnessbranche, dem Tourismus, dem Sport und der Kultur.“ Bei einem Nein zum Gesetzwürde per 25. September 2021 die Grundlage für die wirtschaftlichen Hilfen an die Betriebe dieser Branchen entfallen. Ein Ja zum Gesetz sei daher auch ein Ja zu den verschiedenen Instrumenten wie die Finanzierung von Kurzarbeit, Erwerbsersatz und à-fonds-perdu-Beiträgen und somit ein Ja zur Unterstützung all jener Menschen, die aufgrund der bundesrätlichen Anordnungen nicht arbeiten durften bzw. konnten, betont Lars Guggisberg. „Die im Covid-19-Gesetz geregelten Instrumente helfen mit, Konkurse und Arbeitslose zu verhindern. Es ist klar: Wenn der Staat faktische Arbeitsverbote verfügt, soll er auch finanziell dafür geradestehen. All jenen, die durch die bundesrätlichen Massnahmen unverschuldet in Not geraten sind, muss geholfen werden.Eine Ablehnung des Covid-19-Gesetzes würde zu Rechtsunsicherheit und zu weiteren un-zumutbaren Verzögerungen führen. Beides wäre für die KMU der besonders leidenden Branchen verheerend. Um dies zu verhindern, braucht es am 13. Juni an der Urne ein Ja zum Covid-19-Gesetz“.
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Negative Folgen über die Landwirtschaft hinaus – NEIN zu den beiden Agrarinitiativen:
Der Leitende Ausschuss von Berner KMU sagt einstimmig NEIN zu den beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». Deren Umsetzung hätte negative wirtschaftliche Konsequenzen über die Landwirtschaft hinaus. In der derzeitigen angespannten Lage der Wirtschaft ohne absehbare Entspannung ist jede zusätzliche Belas-tung unverantwortlich. Zudem gefährden sie nicht nur die Schweizer Landwirtschaft, sondern auch die nationale Lebensmittelversorgung.
www.extreme-agrarinitiativen-nein.ch
Wirtschaftliche Chancen versus Nachteile – Stimmfreigabe beim CO2-Gesetz:
Innerhalb des Verbands werden je nach Interessenlage die Vor- und Nachteile des neuen CO2-Gesetzes unterschiedlich gewichtet. Vor dem Hintergrund der kontroversen wirtschaftlichen Argumente hat der Leitende Ausschuss mit knapper Mehrheit die Stimmfreigabe beschlossen. Das CO2-Gesetz schafft zwar transparente und verlässliche Rahmenbedingungen und sorgt für zusätzliche Wertschöpfung, indem es die Investitions- und Arbeitsplatzsicherheit der Unternehmen erhöht. Allerdings setzt das Gesetz auch auf neue und höhere Abgaben, auf Regulierungen und Subventionen, welche wiede-rum wirtschaftlich schädlich sind.