Der Leitende Ausschuss des Gewerbeverbands Berner KMU sagt grossmehrheitlich JA zum Covid-19 Gesetz. Das Referendum hat vor allem die Abschaffung des Covid-Zertifikats zum Ziel. Ein NEIN würde jedoch nicht nur die Reisefreiheit und Pandemiebekämpfung gefährden, sondern hätte auch wegen wegfallender Finanzhilfen negative Folgen für die KMU-Wirtschaft.
Am 28. November 2021 steht mit dem Covid-19-Gesetz nur gerade eine nationale Vorlage auf der KMU-Abstimmungsagenda.
JA zum Covid-19-Gesetz – Es geht um mehr als das Impfzertifikat:
Der Leitende Ausschuss sagt grossmehrheitlich auch dieses Mal JA zu diesem Gesetz, welches die Stimmberechtigten in der ersten Abstimmung vom 13. Juni 2021 mit 60 Prozent angenommen haben. Mit der Änderung des Gesetzes am 19. März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht unterstützt werden konnten, und hat die Bundesbeiträge an die Massnahmen erhöht. So wurde die Härtefallhilfe auf zusätzliche Unternehmen ausgeweitet, die wegen der Pandemie vorübergehend schliessen mussten oder hohe Umsatzeinbussen erlitten. Insbesondere für Selbständigerwerbende ist die Ausweitung des Erwerbsersatzes ganz wichtig. Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz hat seit den Anpassungen im März, wer einen Umsatzrückgang von 30 statt wie vorher 40 Prozent hat. Mit der Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung sollen Kündigungen verhindert und Arbeitsplätze gerettet werden. Arbeitslose Personen haben zudem Anspruch auf zusätzliche Taggelder der Arbeitslosenversicherung.
Die Abstimmung von Ende November 2021 bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden diese Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. Dies beträfe zum Beispiel die Ausweitung der Härtefallhilfe, die Ausweitung des Erwerbsersatzes für Selbständigerwerbende und die Möglichkeit für den Bundesrat, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate zu erhöhen. Schliesslich muss auch davon ausgegangen werden, dass die finanziellen Unterstützungsbeiträge für Pandemiebetroffene gefährdet wären. Das ist absolut nicht im Sinne der KMU-Wirtschaft, vielmehr braucht diese eine möglichst weitgehende Rechtssicherheit.