Der Gewerbeverband Berner KMU begrüsst es sehr, dass der Bernische Grosse Rat am Donnerstag, 7. Dezember 2023 den Rückweisungsantrag der Finanzkommission (FiKo) und die damit verbundene Prüfung der drei Varianten – Status Quo, Minderheitsbeteiligung und Verkauf – unterstützt hat.
Mit der Überweisung der Motion Brönnimann im September 2022 hat der der Grosse Rat dem Regierungsrat einen verbindlichen Auftrag erteilt, die Mehrheitsbeteiligung an der BEKB zu überprüfen. Der Regierungsrat wollte bereits damals alle drei Punkte der Motion «nur» als Postulat überweisen und machte einmal mehr nicht den Eindruck, wirklich etwas ändern zu wollen. Vielmehr erweckte die Regierung wie heute den Eindruck – die Prüfung zur Aufspaltung der BKW lässt grüssen – den Status Quo und die Rechtfertigung via Bericht erhalten zu wollen.
Die BEKB hat nach der Abschaffung der Staatsgarantie in den letzten Jahren ihre unternehmerische Freiheit genutzt und sich zu einer kundenfreundlichen KMU-Bank entwickelt. Es ist deshalb für Berner KMU nicht ersichtlich, wieso sich der Kanton Bern weiterhin eine «Staatsbank» halten soll. Die ordnungspolitischen Gründe überwiegen die vom Regierungsrat dargelegten Argumente klar. Berner KMU priorisiert deshalb klar Variante 1 «Der Kanton stösst seine Beteiligung an der BEKB vollständig ab». Er kann aber mit dem Vorschlag der FiKo, dem Grossen Rat einen Grundsatzbeschluss mit alle drei Varianten zu unterbreiten, leben, ist aber gleichzeitig skeptisch, dass der Regierungsrat diesen auch wirklich mit der nötigen Motivation und dem nötigen Willen ausarbeiten wird.