Der Gewerbeverband Berner KMU unterstützt die Ziele des vorgelegten Einführungsgesetzes. Abweichend vom Entwurf des Regierungsrats plädiert er aber für die Aufnahme einer Preisniveau-Klausel analog zum Bundesrecht, um so das Harmonisierungsziel und fairere Wettbewerbsbedingungen zu erreichen. Die verschärften Anforderungen an die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltschutzes – inklusive der entsprechenden Inpflichtnahme von Subunternehmern – begrüsst Berner KMU ausdrücklich.
Berner KMU fordert, das Zuschlagskriterium der Preisniveau-Klausel unbedingt in das Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen aufzunehmen. Er ist sehr erstaunt, dass die Regierung ausgerechnet in dieser für die schweizerische Wirtschaft sehr wichtigen Frage eine Abweichung des kantonalen Rechts vom Bundesrecht vorschlägt. Begründet wird dies mit falschen, fadenscheinigen und irreführenden Argumenten. Die Preisniveau-Klausel verstösst nicht gegen WTO-Recht und steht in Einklang mit dem Beschaffungsrecht, welches einen diskriminierungsfreien Markt sicherstellen will. Obschon die Preisniveau-Klausel einen Beitrag zu gerechten Wettbewerbsverhältnissen leistet, wird sie je nach Interessenlage bestritten. Im Moment gibt es dazu aber keinen Gerichtsentscheid, der die Anwendung des Kriteriums verbieten würde. Von schweizerischen Behörden auf Bundes- und Kantonsebene darf verlangt werden, dass sie sich bis zum Beweis des Gegenteils für die durch den nationalen Gesetzgeber gewählte Lösung stark machen.
Ansonsten unterstützt Berner KMU die Ziele und die wichtigsten Neuerungen, namentlich die vorgesehene Rechtsvereinheitlichung, die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen und die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb. Er sieht darin einen massgeblichen Beitrag, die Chancen von Schweizer Unternehmen zum Erhalt von Aufträgen zu stärken.