Neues Datenschutzgesetz – Das müssen KMU beachten!

Darf ich die Geburtstage meiner Mitarbeitenden noch abspeichern? Ist eine Whatsapp-Gruppe noch erlaubt? Wie sieht es mit Bussen aus? Die wichtigsten Antworten und Tipps zum neuen Datenschutzgesetz lieferte Referentin Chantal Lutz (Domenig & Partner Rechtsanwälte AG) am Infoanlass von Berner KMU. Über 70 Berner KMU-Mitglieder nützten die Gelegenheit, sich am Dienstag, 15. August 2023, im Landgasthof Schönbühl über das neue Datenschutzgesetz informieren zu lassen. Referentin und Rechtsanwältin Chantal Lutz erläuterte anhand zahlreicher Beispiele die Risiken und Pflichten, welche in Zukunft auf die KMU im Kanton Bern zukommen. „Reputation, Kundenvertrauen und wirtschaftliches Überleben: Das sind die Fragen, die sich jedes Unternehmen stellen muss, bevor es seine Datenschutz-Massnahmen definiert und anschliessend dann umsetzt“ betonte Chantal Lutz gleich zu Beginn. Allerdings gelte auch weiterhin der gesunde Menschenverstand.
Folgende Massnahmen gelte es aber zu prüfen und umzusetzen:

  • Führung eines Datenbearbeitungsverzeichnisses
  • Einhaltung der Bearbeitungsgrundsätze
  • Sorgfältige Auswahl, Instruktion und Kontrolle von Auftragsbearbeitern
  • Risikoabwägung und Massnahmen bei Datenübermittlung an Drittstaaten
  • Ergreifen von technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM)
  • Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen
  • Wahrung der Rechten der betroffenen Personen
  • Cookie-Banner nur unter der DSGVO nötig!
  • Meldepflichten
  • Evtl. Erstellung einer Datenschutz-Folgeabschätzung

Hier geht es zu den wichtigsten Information zum neuen Datenschutzgesetz für KMU:

Checkliste für KMU

Präsentation Infoanlass Berner KMU

Merkblatt und Mustertexte für KMU

Alle Informationen kurz und kompakt auf einen Blick: www.bernerkmu.ch/datenschutz