Unnötig und teuer: NEIN zum Kantonalen Energiegesetz am 10. Februar!

Die Änderung des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) hätte einschneidende Folgen: Der Dschungel an bürokratischen Vorschriften würde noch dichter und die Kosten fürs Wohnen und fürs Gewerbe stiegen unnötig. Und dies ausgerechnet im Kanton Bern, wo schon heute praktisch die strengsten Energievorschriften der Schweiz gelten.

Erst 2012 trat im Kanton Bern das KEnG in Kraft. Es ist schweizweit eines der strengsten. Dennoch werden wir am 10. Februar 2019 bereits wieder über eine Verschärfung abstimmen. Berner KMU hat an seiner  Gewerbekammersitzung vom 8. Oktober 2018 sehr deutlich die NEIN-Parole gefasst. Statt neue Anreize für einen sorgsamen Umgang mit Energie zu schaffen, beschränkt sich die Revision auf neue Vorschriften
und Verbote. Diese verursachen hohe Kosten zulasten der Mieter und Hauseigentümer und sind teilweise kontraproduktiv. Im Gebäudebereich wurde in jüngster Vergangenheit punkto Energieverbrauch viel
erreicht, Ölheizungen spielen bei Neubauten praktisch keine Rolle mehr. Trotzdem will das KEnG hier mit einer Bewilligungspflicht unsinnige Hürden aufbauen. Diese wirken beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung
in bestehenden Gebäuden fatal. Fällt das Gutachten nicht gut genug aus, muss das Haus zuerst energetisch saniert werden. Das ist oft mit technischen Schwierigkeiten, unzumutbaren Verzögerungen und
hohen Kosten verbunden – und wird dazu führen, dass der Ersatz von ineffizienten alten Heizungen einfach solange wie möglich hinausgezögert wird. Damit erweist das Gesetz der Umwelt einen Bärendienst.

Berner KMU lehnt das KEnG aus den folgenden drei Gründen ab:

Sanierungszwänge:

Herkömmliche Elektroheizungen und Elektroboiler müssen innert 20 Jahren durch Anlagen ersetzt werden, die erneuerbare Energien nutzen (Schaufenster-)Beleuchtungen sind innert 5 Jahren an die neuen Bestimmungen anzupassen. Beides wird dort, wo es technisch möglich und sinnvoll ist, freiwillig erfolgen. Der Kontrollaufwand, den diese Zwangsmassnahmen
verursachen, ist also völlig unverhältnismässig.

Steigende Mieten:

Auch Mieterinnen und Mieter würden mit dem neuen KEnG zur Kasse gebeten. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen zeigt deutlich: Nach der energetischen Sanierung eines Wohnbaus steigen die Mieten an, die Nebenkosten für das Heizen sinken aber nicht in vergleichbarem Mass. Das steht im Widerspruch zu den laufenden Bemühungen für mehr bezahlbaren Wohnraum im Kanton Bern.

Regulierungsdschungel:

Die Befürworter des Gesetzes argumentieren mit einer schweizweiten Harmonisierung der Regeln, doch das Gegenteil ist der Fall. Die dem KEnG zugrundeliegenden „Musterenergievorschriften der Kantone (MuKEn 2014)“ sind
nicht verbindlich und wurden bislang gerade einmal von fünf Kantonen übernommen. Im Kanton Solothurn wurde die angestrebte Gesetzesrevision im Juni 2018 von 70% der Stimmbürger abgelehnt. Davon abgesehen wären die neuen Regulierungen auch innerhalb des Kantons Bern uneinheitlich, weil alle 347 Gemeinden die Kompetenz zu weiteren Verschärfungen erhalten. Das führt zu administrativem Mehraufwand und zusätzlichen Kosten bei Bauprojekten.