Bundesrat forciert eine Rosskur – auf dem Buckel der KMU

Seit den drastischen Einschnitten vor rund einem Monat haben die Bevölkerung und die Betriebe Verständnis und viel Disziplin gezeigt. Die zögerlichen Beschlüsse, die der Bundesrat heute gefasst hat, sind für viele KMU ein Affront.Ein erster Schritt zum Ausstieg aus den notrechtlichen Verboten müsste sofort, spätestens zu Beginn der nächsten Woche und nicht erst am 27. April, erfolgen. Mit jedem Tag, den Gärtnereien und Blumenläden länger geschlossen bleiben müssen, erhöht sich der irreparable Schaden, von dem sich die betroffenen Betriebe in diesem Jahr – wenn überhaupt –nicht mehr erholen können.

Zweitens ist es falsch, die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden und Grossverteilern aufzuheben, ohne nicht gleichzeitig allen Detailhandelsgeschäften zu erlauben, unter Einhaltung der strengen Gesundheitsvorschriften zu öffnen. In den Grossverteilern ist es bis heute möglich, sich in den abgesperrten Bereichen zu bedienen und die entsprechenden Waren an der Kasse zu bezahlen und mitzunehmen. Diese stossende Ungleichbehandlung muss ab sofort beendet werden. Der Fachhandel kann die Hygiene- und Abstandsregeln des BAG genauso gut einhalten wie die Lebensmittelgeschäfte und Grossverteiler. Er ist darauf vorbereitet, morgen damit zu beginnen.

Das Gewerbe blieb in den letzten Wochen nicht untätig und ist bereit, den Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden sicherzustellen. Am 17. März 2020 mussten die Lebensmittelgeschäfte ab sofort die verlangten Schutzkonzepte umsetzten. Die KMU, die während einem Monat zuschauen mussten, sind dazu auch im Stande, umso mehr heute die Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung für die nötigen Massnahmen stark gefestigt ist.

Der Bundesrat lässt die erwartete Empathie für die vielen KMU vermissen. Mit den KMU-feindlichen Beschlüssen stellt er das Vertrauen aufs Spiel, das er in den letzten Wochen aufgebaut hat. Damit wird der Ausstieg aus dem Notrecht unnötigerweise erschwert.

Medienmitteilung Bundesrat

Medienmitteilung sgv