Fokus Corona: Es besteht nach wie vor Handlungsbedarf!

 

Seit nun fast einem Jahr hat die Corona-Pandemie die Schweiz fest im Griff. Zwar dürfen die Läden nach dem 2. Lockdown am 1. März wieder öffnen, von Normalität kann aber nach wie vor keine Rede sein. Auch Berner KMU-Direktor Christoph Erb sieht noch viel Handlungsbedarf und bei der Umsetzung der Härtefallhilfen für die betroffenen Unternehmen auch im Kanton Bern noch Verbesserungspotential.

Christoph Erb, ab dem Montag, 1. März 2021, dürfen alle Läden wieder öffnen, die Restaurants aber bleiben geschlossen. Der Bundesrat muss dafür fast von allen Seiten Kritik einstecken, auch vom Gewerbeverband Berner KMU?

Christoph Erb, Direktor Berner KMU, setzt sich seit Beginn der Pandemie mit Herz und Verstand für das lokale Gewerbe ein.

Ja. Nicht nur wir Wirtschaftsverbände sondern auch die Mehrheit der Kantone haben weitere Lockerungen verlangt, die der Bundesrat ignoriert hat.

Neben den angekündigten Öffnungsschritten sorgen auch die unterschiedlich gehandhabten Härtefallhilfen in den Kantonen zunehmend für Unmut. Teilen Sie diesen?

Zum Teil. Die Umsetzung sollte schweizweit so einheitlich wie möglich erfolgen. Der Kanton Bern ist weitgehend auf der Linie des Bundesrechts. Das ist grundsätzlich richtig.

Im Kanton Bern gibt ja vor allem die Umsatzgrenze von 100’000 Franken zu reden. Lässt der Kanton hier die Kleinstbetriebe im Stich?

Nein. Jahresumsätze zwischen 50’000 und 100’000 bestehen zur Hauptsache aus Erwerbseinkommen, für die es seit Anbeginn Auffangnetze gibt, auch für Selbständigerwerbende und Firmenbesitzer.

Wie ist sonst Ihre Zwischenbilanz bei der Berner Härtefallhilfe?

Es gibt Betriebe mit mehreren Geschäftsfeldern, beispielsweise eine Bäckerei mit einem Tea-Room. Die zwangsweise geschlossene Sparte müsste gleichbehandelt werden, wie ein selbständig geführter Konkurrenzbetrieb gleicher Grösse. Eine Sparte wird bei der Härtefallhilfe nur zugelassen, wenn sie einen Viertel oder mehr an den Gesamtumsatz beiträgt. Diese Schwelle war ursprünglich bei 50 Prozent. Mit der Reduktion konnten einige Ungleichbehandlungen beseitigt werden, leider aber nicht alle.

Gibt es noch Verbesserungspotential? Für was wird sich der Gewerbeverband Berner KMU in den nächsten Wochen weiter einsetzen?

 Der Schutz der Bevölkerung vor Ansteckungen und die Möglichkeit zu arbeiten, dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Priorität haben wirksame Schutzkonzepte, gezielte Testungen, ein funktionierendes Contact Tracing und die Verstärkung des Impfprogramms.

Hier finden Sie die Härtefallhilfe für Berner Unternehmen auf einen Blick

Fokus Corona: Engagagement mit Herz und Verstand