Fokus Corona: Engagagement mit Herz und Verstand

Seit Beginn des 2. Lockdowns am Montag, 18. Januar 2021 beschäftigt – neben den Ladenschliessungen und den Sortimentsbeschränkungen – vor allem die Härtefallhilfe das lokale Gewerbe. Berner KMU Direktor Christop Erb wird deren Umsetzung ganz genau im Auge behalten und eng begleiten.

Christoph Erb, der Bundesrat hat die Schweiz bis Ende Februar 2021 wieder in den Lockdown geschickt, wo sehen Sie die grössten Probleme für unsere Mitglieder?

Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Läden mit Waren des nichttäglichen Bedarfs müssen alle geschlossen bleiben. Wer in seinem Sortiment sowohl Waren des täglichen Bedarfs wie auch nicht führt, entscheidet selbst, ob das Geschäft offen bleiben soll. In diesem Fall muss alles, was nicht zum täglichen Bedarf gehört, abgesperrt oder abgedeckt werden. Das kann dazu führen, dass das Geschäft nicht mehr rentabel geführt werden kann. Bei den Grossverteilern erwarten wir, dass das durchgesetzt wird, also müssen auch wir uns daran halten.

Direktor Berner KMU Christoph Erb setzt sich seit Beginn der Pandemie letzten März mit Herz und Verstand für das lokale Gewerbe ein.

Was waren in den letzten Tagen die häufigsten Anliegen unserer Mitglieder?

Die grosse Mehrheit der Mitglieder ist der Meinung, dass es diesen zweiten Lockdown nicht braucht, weil weder in den Läden noch an den meisten Arbeitsplätzen ein grösseres Ansteckungsrisiko besteht. Das zweite Anliegen betrifft die Härtefallhilfe. Die Covid-19-Kredite sind eine gute Sache. Betriebe, die keine Möglichkeit sehen, einen solchen Kredit in den nächsten Jahren wieder zurückbezahlen zu können, sind darauf angewiesen, dass ihnen ein Teil der nicht deckbaren Fixkosten ersetzt wird, sonst gehen sie Konkurs. Dass auch A-fonds-perdu-Beiträge nötig sind, ist seit Mitte des letztenJahres bekannt. Es ging viel zu lange, bis hier der Bund zu einer Lösung Hand bot.

Wo hat sich der Gewerbeverband Berner KMU aktiv eingebracht und was konnte er erreichen?

Auf Bundesebene beeinflussen und unterstützen wir die Arbeit des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. Wichtig ist, wer bei der Homeoffice-Pflicht was entscheidet. Was hier „möglich“ und mit „verhältnismässigem Aufwand“ umsetzbar ist, entscheidet der Arbeitgeber allein. Gegenüber den Mitarbeitenden hat er eine Fürsorgepflicht. Damit muss er verantwortungsvoll umgehen. Er hat aber auch eine Weisungsbefugnis. Es gibt keine Bewilligungspflicht oder Pflicht zur Dokumentation durch den Arbeitgeber. Das ist ein wichtiger Unterschied zu den meisten übrigen Einschränkungen, die durch staatliche Behörden durchgesetzt werden. Gleichzeitig mit dem Lockdown hat der Bundesrat und mittlerweile auch der Kanton Bern die Härtefallmassnahmen angepasst.

Wie beurteilen sie diese?

Wir begrüssen den erleichterten Zugang zu Härtefallleistungen und die Erhöhung der Maximalbeiträge auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750’000 Franken pro Betrieb. Der Regierungsrat hat die berechtigte Kritik aus der Wirtschaft€ aufgenommen. Neben Betrieben, die wegen der Pandemie mehr als vierzig Prozent ihres Umsatzes eingebüsst haben, sollen Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, ohne weitere Nachweise als Härtefall gelten. Es muss sehr einfach sein, ein Gesuch um Härtefall-Hilfe zu stellen. Kleinbetrieben muss es möglich sein, rasch und ohne grosse Kosten für externe Hilfe ein genehmigungsfähiges Gesuch einzureichen. Die versprochene Behandlungsfrist von maximal 10 Arbeitstagen wird eingehalten.

Wo sind in ihren Augen die Stärken und die Schwächen?

Die Härtefallhilfe muss für jeden Betrieb einzeln geprüft€ werden. Man rechnet mit Tausenden von Gesuchen. Das wird zu einer riesigen Herausforderung für die Verwaltung. Bei der Härtefallhilfe geht es darum, Betriebe vor dem Konkurs zu retten. Weniger Umsatz allein ist noch kein Grund, zum Staat zu gelangen. Neben den Erwerbsersatz- und weiteren Leistungen ist die Härtefallhilfe ein wichtiger Bestandteil zur Milderung der wirtschaftlichen Schäden der Pandemie. Der Kanton Bern hat keine gesetzliche Grundlage, ohne Bundesbeteiligung eine solche Hilfe aufzuziehen. Das ist der Grund, weshalb es so lange dauerte, bis konkrete Hilfe angeboten werden konnte.

Wo hat sich Berner KMU konkret für Verbesserungen eingesetzt?

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Kanton Bern die neuen Möglichkeiten des Bundes voll ausschöpft. Der Regierungsrat erhöhte für A-fonds-perdu-Beiträge seine bisherige Obergrenze von 200’000 Franken auf diejenige des Bundes (20 Prozent des Umsatzes bzw. 750’000 Franken je Unternehmen).

Für was wird sich der Gewerbeverband Berner KMU in den nächsten Wochen und Monaten besonders einsetzen?

Bei den Grossverteilern werden wir genau hinsehen, dass sie die Waren des nichttäglichen Bedarfs absperren oder abdecken. Wir erwarten, dass der Grossteil der Bevölkerung sehr rasch geimpft€ wird, so dass die Corona-Einschränkungen aufgehoben werden können. Auch während der Pandemie gibt es viele Themen, die nicht zu kurz kommen dürfen. Da ist die Abstimmung vom 7. März: Ja zum Freihandelsabkommen mit Indonesien, Ja zu zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufen. Oder Vorlagen im Kantonsparlament: Faire Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Beschaffungsrecht. Das nur einzelne Beispiele die zeigen, dass Corona nicht unser einziges Thema ist.

Alle aktuellen und nützlichen Informationen zu den Covid-Massnahmen finden Sie auf unserer Webseite: www.bernerkmu.ch