Die Bernische Gewerbekammer hat an ihrer Sitzung vom 9. April 2024 in Schönbühl zum Stromgesetz – welches auf inländische, erneuerbare Energien setzt – die JA-Parole gefasst. 2x NEIN sagt das Parlament von Berner KMU zu den beiden Vorlagen aus dem Gesundheitsbereich. Ein einstimmiges NEIN resultierte zur Biodiversitätsinitiative, über die aber erst am 22. September 2024 abgestimmt werden wird.Am 9. Juni 2024 stehen mit dem Stromgesetz, der Kostenbremse- und der Prämienentlastungsinitiative gleich drei gewerberelevante Vorlagen auf der nationalen Abstimmungsagenda. Das Gleiche gilt auch für die Biodiversitätsinitiative, über die aber erst am 22. September 2024 abgestimmt wird.
JA zum Stromgesetz – Gemeinsam für eine nachhaltige Energieversorgung
Das Parlament von Berner KMU unterstützt das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien – den sogenannten Mantelerlass – einstimmig. SVP-Nationalrat und Berner KMU-Direktor Lars Guggisberg brachte es auf den Punkt. «Der Mantelerlass ist ein gut schweizerischer Kompromiss, der im Parlament eine sehr breite Unterstützung gefunden hat. Unser Strombedarf ist stark gestiegen und wird auch in den nächsten Jahren weiter steigen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, die Weichen für eine sichere Stromversorgung – gerade auch für unsere KMU – zu stellen: Das Stromgesetz stärkt die einheimische Stromproduktion, erhöht die Versorgungssicherheit in den Wintermonaten und schützt Natur und Landschaft».
https://www.stromgesetz-ja.ch/
NEIN zur Kostenbremse-Initiative: NEIN zu einer bürokratischen Zweiklassenmedizin
Mit 26 NEIN – bei 22 JA-Stimmen und einer Enthaltung – lehnt die Gewerbekammer die Initiative der Mitte ab. Lorenz Hess, Referent und Nationalrat die Mitte setzte sich vergeblich für ein JA ein: «Alle Beteiligten werden in die Verantwortung genommen und unnötige Kosten können endlich eliminiert werden. Das Sparpotential liegt jährlich bei bis zu 6 Milliarden Franken und dies ohne Qualitätseinbussen. Es ist weder eine Rationierung der Leistungen noch ein starrer Mechanismus geplant.» Esther Hilfiker, Co-Präsidentin der Bernischen Ärztegesellschaft, vermochte mit ihren NEIN-Argumenten mehr zu überzeugen: «Die Kostenbremse-Initiative will die von der Grundversicherung bezahlten Gesundheitsleistungen an die Lohnentwicklung und die Wirtschaftsleistung knüpfen. Dieser Mechanismus ist absurd, betreibt Prozentpolemik und führt zu einer Zweiklassenmedizin. Der Aufschub von Eingriffen und Behandlungen für Grundversicherte ist gefährlich. Auch Bundesrat und Parlament warnen vor dieser Rationierung im Gesundheitswesen und lehnen die Initiative deshalb ab.»
https://nein-zur-kostenbremse.ch/
NEIN zur Prämienentlastungs-Initiative: NEIN zu einer teuren «Pflästerlipolitik»
Eine einstimmige Abfuhr erteilte das Parlament von Berner KMU der linken Initiative, die wie bereits die 13. AHV-Rente die Finanzierung völlig offenlässt. Bei dieser Vorlage waren sich Lorenz Hess und Esther Hilfiker denn auch einig. Es handle sich hier um eine reine Symptombekämpfung. Angesichts der angespannten Lage der Bundes- und Kantonsfinanzen könne es nicht sein, Mehrausgaben von über 5 Milliarden Franken zulasten der öffentlichen Finanzhaushalte zu beschliessen. Insbesondere der Bund wäre nicht in der Lage, solche Mehrausgaben zu tragen oder durch Sparprogramme aufzufangen. Steuererhöhungen wären wohl unumgänglich und zudem liesse sich die Ausgangslage in den verschiedenen Kantonen nur schwer vergleichen.
https://gesundheitsinitiativen-nein.ch/
NEIN zur Biodiversitätsinitiative: NEIN zur Verhinderung der nachhaltigen Stromproduktion
Ebenfalls ein einstimmiges NEIN resultierte zur vierten Vorlage, die allerdings erst für den 22. September 2024 terminiert ist. Referent und SVP-Nationalrat Hans Jörg Rüegsegger konnte die Gewerbekammermitglieder mit seinen Argumenten restlos überzeugen: «Mit der Biodiversitätsinitiative würden sehr umfangreiche Gebiete ausgeschieden, was zu starken Konflikten bei der Bereitstellung von nachhaltiger einheimischer Energie führen würde. Der Text der Initiative bezieht sich auch nicht ausschliesslich auf Flächen und Strukturen ausserhalb der Bauzone. Damit sind auch die Siedlungsgebiete und die dort ansässigen KMU, Industriebetriebe und insbesondere auch die Hauseigentümer betroffen, da Baubewilligungsverfahren erschwert werden. Die Initiative gefährdet zudem auch Projekte im Tourismusbereich und im Energiesektor.»
https://biodiversitaetsinitiative-nein.ch/
Impressionen der Bernischen Gewerbekammer vom 9. April 2024 in Schönbühl