Keine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern!

Der Gewerbeverband Berner KMU hat sich kritisch gegen die am 19. Juni 2020 zu Ende gegangene Vernehmlassung über die Besteuerung der Motorfahrzeuge geäussert. Er lehnt sowohl die Lockerung des Zweckbindungsgebots, wie auch die angestrebten zusätzlichen 40 Millionen Franken zur Refinanzierung von Steuererleichterungen in anderen Bereichen ab.

Die Kernpunkte der geplanten Revision sind die Umsetzung der Motion Trüssel (Revision der Motorfahrzeugsteuer), verbunden mit der ökologischen Ausgestaltung der Strassenverkehrssteuer und der Kompensation einer Steuersenkung für natürliche Personen durch Mehreinnahmen bei der Strassenverkehrssteuer.

Berner KMU ist klar gegen die beantragte Lockerung des Zweckbindungsgebots in Artikel 2. Wenn überhaupt eine Änderung des Gesetzes vorgenommen werden soll, dann muss diese – was die Anpassung der Bemessungsgrundlagen und Steuersätze betrifft – strikt ertragsneutral ausfallen. Das Ziel, mit der Revision des Gesetzes 40 Millionen Franken zusätzlich einzunehmen, um Steuerentlastungen in anderen Bereichen zu refinanzieren, verletzt das Zweckbindungsgebot der Kostenanlastungssteuer.

Für Berner KMU gilt es, den Volksentscheid vom September 2012 zu respektieren. In der Abstimmung wurde die Vorlage „Ecotax“ des Grossen Rates abgelehnt und der Volksvorschlag „Steuerliche Entlastung der Strassenfahrzeuge im Kanton Bern“ angenommen. Dieser setzte die Senkung der Motorfahrzeugsteuer auf das schweizerische Mittel ins Zentrum. Mit Annahme des Volksvorschlags hat sich eine Mehrheit dagegen ausgesprochen, die Motorfahrzeugsteuern zur Alimentierung des allgemeinen Staatshaushalts zu verwenden.

Das Gewicht eines Fahrzeugs als Hauptkriterium zur Bemessung der Motorfahrzeugsteuer trägt ökologischen Anforderungen in hohem Mass Rechnung. Nach den Regeln der Physik braucht es für den Antrieb eines schweren Fahrzeugs wesentlich mehr Energie als für einen Kleinwagen. Berner KMU verschliesst sich einer Diskussion darüber nicht, den Verbrauch fossiler Energie bzw. den CO2-Ausstoss als zusätzliches Kriterium zu berücksichtigen, wenn dies mit vertretbarem Aufwand und plausiblen Ergebnissen möglich ist. Mittel- und langfristig wird es unumgänglich sein, dass auch die Halter von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ihren Anteil an den Bau und den Unterhalt der Strassen leisten. Diese sind nämlich ebenso auf eine leistungsfähige und sichere Strasseninfrastruktur angewiesen, wie Autos mit fossilen Brennstoffen.

Zudem sieht die vorgeschlagene Gesetzesänderung keine nötigen Entlastungen für das Gewerbe vor, weil geschäftlich genutzte Fahrzeuge nicht milder besteuert werden. Der tiefere Steueransatz gilt nur für Lieferwagen, obwohl erfahrungsgemäss die meisten Geschäftsfahrzeuge Personenwagen sind.